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Wir kleben was wir versprechen …

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AGB

AGB – Foliendesign Düren

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Porschen Foliendesign GmbH

1. Vertragsgegenstand

Die auf Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Folien jeglicher Art an Fahrzeugen oder sonstigen Objekten
der Kunden. Wenn vereinbarungsgemäß Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen der Kunden angebracht werden, finden diese AGBs
ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.

2. Angebote

Erteilte Angebote der Porschen Foliendesign GmbH, sind stets freibleibend. Außer sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.

3. Preise

Es gelten die bei Auftragsabschluss mit der Porschen Foliendesign GmbH vereinbarten Konditionen.

4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen
unmittelbar nach Vertragsabschluss an die Porschen Foliendesign GmbH zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu
übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze
verstoßen. Der Kunde stellt der Porschen Foliendesign GmbH ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen die Porschen
Foliendesign GmbH geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen
Rechtsverteidigung durch die Porschen Foliendesign GmbH. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von
Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite sowie unseren Social-Media-Kanälen. Die Kennzeichen werden hierbei
unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich der Porschen Foliendesign GmbH.

5. Zeitlicher Rahmen der Folierung

Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit der Porschen Foliendesign GmbH im Einzelfall abzuklären und zu vereinbaren. Je nach Beschaffenheit
und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei der Porschen Foliendesign GmbH in etwa 3 bis 7 Werktage, bei einer Voll-Folierung
(Carwraping) bis zu 12 Werktagen. Andere Absprachen sind möglich. Feste Zeiten für die Folierung müssen vereinbart werden.

6. Ort der Leistung / Übernahmeprotokoll / Übergabeprotokoll /

Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in den Räumlichkeiten der Porschen Foliendesign GmbH abzugeben. Nach
Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen
Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung bei Kostenübernahme möglich.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs oder des zu folierenden Gegenstandes vom Kunden an die Porschen Foliendesign GmbH, wird ein
Übergabeprotokoll ausgefertigt, in dem Schäden am Fahrzeug, erkennbare mangelhafte Lackierungen und ggfls. die nicht ordnungsgemäße
Vorreinigung durch den Kunden festgehalten werden.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des zu folierenden Gegenstandes durch den Kunden wird ein Übernahmeprotokoll gefertigt, in dem
etwaige Mängel der Folierung und/oder Schäden festgehalten werden. Sollten keine Schäden und/oder Mängel festgestellt werden, gilt das
Fahrzeug bzw. der folierte Gegenstand als abgenommen und die Rechnung für die erbrachte Leistung ist zur Zahlung fällig.

7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden

Basis einer Fahrzeug-Voll-/Teil-Folierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche
durchzuführen (keine Polituren/ Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren/Wachsen auf den Lack muss vor der Folierung verzichtet werden. Der
Lack muss vor der Folierung vollständig von Polituren und Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken,
Insektenrückstände, Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien), Rückstände alter Folien, u. a., sind vom Kunden zu
entfernen.
Sollte das Fahrzeug nicht dem oben dargestellten Bedingungen entsprechen, wird ein dem Aufwand entsprechender Betrag für die Reinigung des
Fahrzeuges erhoben. Dieses wird im Übergabeprotokoll entsprechend festgehalten.

8. Haltbarkeit der Folierung /Untergründe

Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem sie aufgetragen werden soll sowie von der verwendeten
Folie (Matt-, Metallic-, Glanz- und Carbonfolien etc pp). Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält eine Matt- oder Metallicfolie je nach
äußeren Einflüssen meist nur 3 – max. 5 Jahre. Bei Glanzfolien darf man von einer Haltbarkeit von 6 – 9 Jahren ausgehen. Gewähr für eine
bestimmte Mindesthaltbarkeit kann jedoch nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit auch von der Vorarbeit des Kunden, den
Umwelteinflüssen, der Anzahl der Waschungen und von der Folie selbst abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten
Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht foliert werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder
anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi foliert. Wir
folieren ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

9. Schäden durch die Folierung

Bei einer Folierung ist es nicht vermeidbar, dass die Folie gelegentlich nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Unser Bestreben
ist es, diese Schnitte unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können jedoch trotz aller Sorgfalt, leichte Kratzer im Lack
entstehen. Diese sind aber in der Regel durch Polieren zu beseitigen.
Die Folie muss während der Beklebung teilweise mehrfach wieder abgezogen werden. Bei dieser Repositionierung der Folie können, bedingt durch
mögliche im Regelfall nicht erkennbare Lackierfehler, wie z.B. mangelhafte Untergrundvorbehandlung, fehlerhafte Grundierung oder
ungenügender Abschliff, Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.).
Lackschäden, z.B. das Ablösen von Lackpartikeln, Rost, sowohl für Neuwagen als auch Gebrauchtwagen, unabhängig vom Alter und
Gebrauchszustand des Fahrzeuges sind sehr selten, jedoch möglich. Meistens handelt es sich aber dann um Vorschäden.

10. Folien mit Struktur

Folien mit Struktur in ihrer Beschaffenheit (z. B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen
Folierungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.

11. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen

Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der
Folierung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal
anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber.

12. Überlappungen und Falten bei der Folierung

Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien
sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können
werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von
Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. In starken Vertiefungen,
hauptsächlich bei Stoßstangen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Überlappungen zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Abläsen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder
ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und ist kein Reklamationsgrund.

13. Staub/Luftbläschen

Weiter ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der
Folie ist es jedoch so, dass diese innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Folierung nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in der
Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Gleiches Verhalten tritt bei eventuell entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind.
Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe
Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugfolierungen (Voll- oder
Teilfolierungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein Grund zur Reklamation.

14. Nachbesserungen/Gewährleistung

Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere von uns anerkannte Mängel
werden dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl
innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung
durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.

15. Leistungshindernisse

Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Auftraggeber
trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, gibt die Porschen Foliendesign GmbH keinerlei
Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich der Auftragnehmer innerhalb
angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. Der Auftragnehmer haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden,
insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Sollte der Auftraggeber bei Vor-Ort-Montagen, falsche Angaben zu den Örtlichkeiten bzw. der Ausstattung des Montageortes (z.B. fehlende
Heizung, nicht Gewährleistung der nötigen Mindest- bzw. Höchsttemperatur (+15°C bis max. +35°C), Platzverhältnisse, Staubfreiheit, Windzug
oder starke Verschmutzung) machen, können seitens des Auftragnehmers Kosten wie z. B. Anfahrts- oder Ausfallkosten erhoben werden. Diese
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Tritt der Auftraggeber ohne vorherige Absage in Textform von seinem Auftrag zurück, so ist die Porschen Foliendesign GmbH berechtigt, ohne
besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern, bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei
in der Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.

16. Bestellungen, Genehmigungen, Statik

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch
undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernimmt die Porschen Foliendesign GmbH keine Haftung. Bei Auftragserteilung im
Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und für die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt,
besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache
des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten
ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

17. Entwürfe, Schutzrechte

Entwürfe, die von der Porschen Foliendesign GmbH oder der Porschen Media GmbH & Co. KG erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie
von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben die Porschen
Foliendesign GmbH oder die Porschen Media GmbH & Co. KG, Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
Der Auftraggeber sichert der Porschen Foliendesign GmbH zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter,
nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche
Untersuchungspflicht obliegt der Porschen Foliendesign GmbH nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines
solchen Grundrechts, stellt der Auftraggeber die Porschen Foliendesign GmbH von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen
frei.

18. Datenschutz

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die
personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen
hiervon Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte
Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten
auf das notwendige Minimum.

19. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, bei Übergabe an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 8 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, muss er mit Mahngebühren und weiteren rechtlichen Schritten
rechnen.