Haftungsausschluss
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Wir kleben was wir versprechen …
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss – Foliendesign Düren
Folgende Punkte sind kein Reklamationsgrund und von der Haftung durch die Porschen Foliendesign GmbH (foliendesign-dueren.de) ausgeschlossen:
Das Fahrzeug ist sauber zu übergeben ansonsten können entsprechende Zusatzkosten für die Reinigung entstehen. Lassen Sie es am besten am Vortag in der Waschanlage nur durch Bürstenwäsche reinigen. Verzichten Sie auf Handwäsche und wachsen oder polieren! Wachs oder Politur beeinträchtigen die Haftung der Folien. Selbst bei nachträglicher Reinigung durch uns kann das Ablösen oder eine Bläschenbildung der Folie, nicht ausgeschlossen werden.
Eine Fahrzeugbeschriftung oder Vollverklebung ist keine Lackierung! Kleine Lackschäden, Beulen, Bläschen und Steinschlagspuren bleiben ggf. auch nach der Beklebung des Fahrzeugs sichtbar und können die Haltbarkeit sowie die Klebeeigenschaften der Folie ungünstig beeinflussen. Lackausdünstungen können im Einzelfall zu Schäden an der Folie, zu deren Ablösung bzw. zu einer Bläschenbildung führen. Eine Beklebung ist daher, bei frisch aufgetragenem Lack, erst nach mindestens vier Wochen möglich.
Bei einer Folierung ist es nicht vermeidbar, dass die Folie gelegentlich nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Unser Bestreben ist es, diese Schnitte unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können jedoch trotz aller Sorgfalt, leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind aber in der Regel durch Polieren zu beseitigen. Die Folie muss während der Beklebung teilweise mehrfach wieder abgezogen werden. Bei dieser Repositionierung der Folie können, bedingt durch mögliche im Regelfall nicht erkennbare Lackierfehler, wie z.B. mangelhafte Untergrundvorbehandlung, fehlerhafte Grundierung oder ungenügender Abschliff, Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.).
Die Chemische Zusammensetzung von Lacken variiert teilweise sehr stark. Wir verwenden ausschließlich Markenfolien die speziell für die Fahrzeug-Beklebung geeignet sind. Trotzdem sind mögliche physikalisch-chemische Reaktionen zwischen Lackierung und verklebter Folie nicht abschätzbar und dadurch nicht auszuschließen. Lackschäden, z.B. das Ablösen von Lackpartikeln, Rost, sowohl für Neuwagen als auch Gebrauchtwagen, unabhängig vom Alter und Gebrauchszustand des Fahrzeuges sind sehr selten, jedoch möglich. Meistens handelt es sich aber dann um Vorschäden.
Eine zu Einhundert Prozent staubfreie Beschriftung ist in der Praxis bei aller Sorgfalt nicht möglich. Einschlüsse und Staubkörner unter der Folie sind möglich und gelten erst als Reklamationsgrund, wenn sie aus 1m Abstand mit bloßem Auge sichtbar sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich evtl. bei extremen Rundungen von Teilen Falten in der Folie bilden können. Dies stellt keinen Mangel dar, da sie unvermeidlich sind. Sie werden jedoch in der Regel so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen.
Eine Reinigung der Folien in der Waschanlage ist grundsätzlich möglich (nur Textilwäsche!). Wir raten nach der Folierung von einer Bürstenwäsche ab! Frisch verklebte Folien sollten mindestens 14 Tage trocknen bevor das Fahrzeug gewaschen wird. Das Verwenden von Politur ist frühestens vier Wochen nach Folierung bzw. Beschriftung möglich. Die Politur sollte kein Wachs, Silikon oder Teflon enthalten. Ausnahmen sind matte Folien, diese dürfen in keinem Fall poliert oder gewachst werden!
Das Fahrzeug ist bei kälteren Temperaturen auch nach der Beschriftung für den Zeitraum von ca. 4 bis 5 Tagen, an einem trockenen Platz bei Raumtemperatur abzustellen. Dadurch kann die Folie bestmöglich anziehen. Beim Anbringen von innen angebrachter Sonnenschutzfolie auf den Fahrzeugscheiben, kann es durch die aufgebrachten Rasterpunkte am Scheibenrand, zu Lufteinschlüssen kommen. Diese sind trotz Verwendung von Markenfolien und modernster Klebetechnik, nicht immer zu vermeiden. Sonnenschutzfolie wird nass verklebt. Wassereinschlüsse brauchen bis zu 14 Tage bis verdunsten. Auch sind bei aller Sorgfalt und trotz Abdeckung aller empfindlichen Stellen, Wasserflecken nicht immer zu vermeiden. Bei Entfernung der Folien können sich einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden, da dies unvermeidbar ist.
Foliert werden alle lackierten Flächen, die im normalen Sichtbereich liegen (Augenhöhe im Stand, sowie in der Hocke vor dem Fahrzeug). In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist, kann es in seltenen Fällen zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund.
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann nach Absprache zeitnah korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen.
Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Kunden die darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche.